OLG Köln - Beschluss vom 04.07.2007
16 Wx 160/07
Normen:
FGG § 50 ;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 26.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 43/07
AG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen B VII 11602, B VII 11603

Keine Beschwerde gegen Nichtbestellung eines Verfahrenspflegers

OLG Köln, Beschluss vom 04.07.2007 - Aktenzeichen 16 Wx 160/07

DRsp Nr. 2008/6235

Keine Beschwerde gegen Nichtbestellung eines Verfahrenspflegers

»Gegen die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts bzw. des Erstbeschwerdegerichts, im Verfahren über die Bestellung eines Vormundes dem minderjährigen Betroffenen keinen Verfahrenspfleger zu bestellen, ist ein Rechtsmittel nicht statthaft.«

Normenkette:

FGG § 50 ;

Gründe:

Das von den Beteiligten zu 5) - 7) eingelegte Rechtsmittel ist nicht statthaft und damit unzulässig.