I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - St. Wendel vom 7. Dezember 2007 - 16 F 147/06 - in Ziffer II. teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Versicherungsnummer ...8, zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 6,5445 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto ...08 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31. Juli 2006, übertragen.
2. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Versicherungsnummer ...08, zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 0,0125 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto Nr. ...8 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31. Juli 2006, übertragen.
3. Ein Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin bei der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse, Versicherungs-Nr. ...5, findet nicht statt.
4. Ein Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Versicherungs-Nr. X25, findet nicht statt.
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