AG Mannheim, vom 29.03.1979 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 1002/79
Keine einstweilige Anordnung gegen die vorläufige familiengerichtliche Unterhaltssicherung der Ehefrau
BVerfG, Beschluß vom 21.02.1980 - Aktenzeichen 1 BvR 410/79
DRsp Nr. 2005/16852
Keine einstweilige Anordnung gegen die vorläufige familiengerichtliche Unterhaltssicherung der Ehefrau
Eine einstweilige Anordnung ist nicht zu erlassen, wenn das mit ihr begehrte Verbot der Zwangsvollstreckung aus dem angegriffenen Beschluß dem Zweck der familiengerichtlichen einstweiligen Anordnung zuwider liefe, die dazu dienen soll, während des Verfahrens in einer Ehesache den einem der Ehegatten gemäß § 1361 Abs 1 Satz 2 BGB zustehenden Vorsorgeunterhalt in einem beschleunigten Verfahren zu sichern.