I.
Der 15-jährige Antragsteller ist der Sohn der Antragsgegnerin und lebt bei seinem Vater, dem geschiedenen Ehemann der Mutter, die wieder verheiratet ist. Der Antragsteller ist als Folge spastischer Lähmungen schwer behindert (Behinderungsgrad 90 %). Er möchte regelmäßigen Wochenend- und Ferienumgang mit seiner Mutter, die im 200 km entfernten ... lebt und vollschichtig erwerbstätig ist.
Ohne Einschaltung des Jugendamtes beantragte das Kind folgenden Umgang:
14-tägig ab Freitag 18 h bis Sonntag 18 h,
jeweils am 2. Feiertag von Weihnachten, Ostern, Pfingsten von 9 h bis 18 h
das erste Ferienwoche in den Weihnachts-, Oster- und Pfingstferien
2 Wochen in den Sommerferien
Ausfallsregelung für den Krankheitsfall.
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