OLG Brandenburg - Beschluss vom 06.02.2008
13 UF 2/08
Normen:
BGB § 1626a Abs. 2 ; BGB § 1666 Abs. 1 ; BGB § 1672 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 1102
OLGReport-Brandenburg 2008, 656
Vorinstanzen:
AG Neuruppin, vom 03.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 53 F 86/07

Keine Sorgerechtsübertragung auf den Vater ohne Zustimmung der allein sorgeberechtigten Mutter

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.02.2008 - Aktenzeichen 13 UF 2/08

DRsp Nr. 2008/5402

Keine Sorgerechtsübertragung auf den Vater ohne Zustimmung der allein sorgeberechtigten Mutter

Liegt keine Sorgerechtserklärung vor, kann der bei der Geburt des Kindes nicht mit der Mutter verheiratete Vater die elterliche Sorge ohne Zustimmung der Mutter nicht für sich beanspruchen. Das gilt auch für den Teilbereich des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Dem Zustimmungserfordernis steht auch eine anzunehmende Geschäftsunfähigkeit oder beschränkte Geschäftsfähigkeit der Kindesmutter nicht entgegen.

Normenkette:

BGB § 1626a Abs. 2 ; BGB § 1666 Abs. 1 ; BGB § 1672 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Das am ... 2007 geborene Kind K... F... ist die nicht in einer Ehe geborene Tochter des Antragstellers und der Antragsgegnerin. Die Antragsgegnerin hat die alleinige elterliche Sorge inne.