SchlHOLG - Beschluss vom 23.02.2005
2 W 323/04
Normen:
BGB § 1836 Abs. 2 (a.F.) ; BVormVG § 1 Satz 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 1200
OLGReport-Schleswig 2005, 470
Vorinstanzen:
LG Kiel, vom 22.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 212/04
AG Kiel, - Vorinstanzaktenzeichen 2 XVII W 651

Keine vergütungssteigernde Wirkung der Ausbildung eines Betreuers zum Rechtswirt

SchlHOLG, Beschluss vom 23.02.2005 - Aktenzeichen 2 W 323/04

DRsp Nr. 2005/6129

Keine vergütungssteigernde Wirkung der Ausbildung eines Betreuers zum Rechtswirt

»Die Ausbildung an der Fachakademie Saar für Hochschulfortbildung (FSH) mit dem abschließenden Diplom-Zeugnis über die Prüfung zum Rechtswirt ist keine mit einer abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule vergleichbare Ausbildung.«

Normenkette:

BGB § 1836 Abs. 2 (a.F.) ; BVormVG § 1 Satz 2 Nr. 2 ;

Entscheidungsgründe: