I. Nachdem die für den Betroffenen angeordnete, die Aufenthaltsbestimmung und die Vermögenssorge umfassende Pflegschaft mit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes zu einer Betreuung geworden war, bestellte das Amtsgericht mit Beschluß vom 14.6.1994 die Betreuungsstelle des Landratsamts Würzburg zur neuen Betreuerin.
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