Der Kläger nimmt den beklagten Anwaltsnotar wegen dessen Mitwirkung an einem fehlgeschlagenen Kapitalanlagegeschäft auf Schadensersatz in Anspruch.
Der Kläger schloß am 30. April 1993 mit der E.O.F. C. (fortan: EOFC) einen Treuhandvertrag, in dem es unter anderem heißt:
"Der Treugeber" (Kläger) "überträgt dem Treuhänder" (EOFC) "die Aufgabe, sein Kapital in Höhe von 100.000 DM ... für zunächst ein Jahr garantiert verlustsicher anzulegen. Eine Rendite von 10 % per anno ist zu erbringen.
Der Treuhänder verpflichtet sich, das Kapital gemäß dem vorgenannten Treuhandauftrag verlustsicher zu plazieren. Zusätzlich wird durch einen deutschen Rechtsanwalt und Notar eine Erklärung zu den hinterlegten Sicherheiten abgegeben, die ebenfalls die 10 %ige Renditeleistung beinhaltet.
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