KG - Beschluß vom 11.04.1996 (19 WF 2499/96) - DRsp Nr. 1997/5426
KG, Beschluß vom 11.04.1996 - Aktenzeichen 19 WF 2499/96
DRsp Nr. 1997/5426
Wurde ein Rechtsanwalt im Rahmen eines Verfahrens zur Regelung der elterlichen Sorge im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordnet, so umfaßt seine Beiordnung nicht ohne weiteres eine in demselben Verfahren anhängige der Regelung des Umgangsrechts.