KG - Beschluß vom 23.05.2000 (1 W 2749/00) - DRsp Nr. 2001/10029
KG, Beschluß vom 23.05.2000 - Aktenzeichen 1 W 2749/00
DRsp Nr. 2001/10029
»Die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung, mit der eine auf vier Wochen befristete Unterbringung bestätigt worden ist, bleibt nach Ablauf des Unterbringungszeitraums mit dem Ziel zulässig, die Rechtswidrigkeit der Unterbringung festzustellen.«