BFH - Beschluss vom 08.04.2003
VIII B 2/03
Normen:
EStG (1998) § 32 Abs. 6 S. 1, 5 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; GG Art. 6 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 917

Kinderfreibetrag, Übertragung

BFH, Beschluss vom 08.04.2003 - Aktenzeichen VIII B 2/03

DRsp Nr. 2003/7266

Kinderfreibetrag, Übertragung

Es ist durch die Rspr. des BFH geklärt, dass § 32 Abs. 6 Satz 5 EStG 1998, nach der ein nicht zusammen zur ESt veranlagtes Elternpaar nicht mehr die Möglichkeit hat, den Kinderfreibetrag einvernehmlich auf nur einen Elternteil zu übertragen, verfassungsgemäß ist.

Normenkette:

EStG (1998) § 32 Abs. 6 S. 1, 5 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; GG Art. 6 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unzulässig. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) nicht in einer den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO genügenden Weise dargelegt.