BFH - Urteil vom 29.01.2003
VIII R 60/00
Normen:
FGO § 68 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 927

Kindergeld; Änderung eines nur teilweise angefochtenen Bescheides während des Klageverfahrens

BFH, Urteil vom 29.01.2003 - Aktenzeichen VIII R 60/00

DRsp Nr. 2003/8128

Kindergeld; Änderung eines nur teilweise angefochtenen Bescheides während des Klageverfahrens

Wird ein teilbarer Kindergeldbescheid nur teilweise angefochten und wird der Bescheid während des Klageverfahrens nur hinsichtlich des nicht angefochtenen Teils geändert, kann der Änderungsbescheid nicht zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden.

Normenkette:

FGO § 68 ;

Gründe:

I. Der Sohn K des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) ist schwer behindert und außer Stande, sich selbst zu unterhalten. Den Antrag des Klägers vom 20. April 1998, ihm Kindergeld zu gewähren, hat der Beklagte und Revisionsbeklagte (Beklagter) mit Bescheid vom 23. Februar 1999 zurückgewiesen, weil die Einkünfte und Bezüge des Sohnes den Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) überstiegen hätten. Der Einspruch blieb erfolglos.