FG Niedersachsen - Urteil vom 20.07.1999
VII 713/97 Ki
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, § 32a Abs. 1, § 2 Abs. 5 ;

Kindergeld, kindergeldschädliche Einkommensgrenze

FG Niedersachsen, Urteil vom 20.07.1999 - Aktenzeichen VII 713/97 Ki

DRsp Nr. 2000/5094

Kindergeld, kindergeldschädliche Einkommensgrenze

1. Die Einkommensgrenze des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ist entsprechend dem Gesetzeszweck über den Wortlaut der zitierten Regelung ("Einkünfte und Bezüge") hinaus auf das "zu versteuernde Einkommen" iSd. §§ 32 a Abs. 1, 2 Abs. 5 EStG zu beziehen. 2. Danach ist nicht nur der erwerbssichernde Aufwand (Werbungskosten, Betriebsausgaben), sondern auch der existenzsichernde Aufwand (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) zu berücksichtigen.«

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, § 32a Abs. 1, § 2 Abs. 5 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob das Kind des Klägers mit seinem Einkommen die kindergeldschädliche Einkommensgrenze des § 32 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) überschreitet.