BFH - Urteil vom 29.01.2003
VIII R 85/00
Normen:
EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1296

Kindergeld; Pflegekinder

BFH, Urteil vom 29.01.2003 - Aktenzeichen VIII R 85/00

DRsp Nr. 2003/10489

Kindergeld; Pflegekinder

1. Die Grundsätze des Senats-Urt. v. 29.1.2003 - VIII R 71/00 (BStBl II 2003, 469) gelten auch dann, wenn die Pflegeeltern neben dem Pflegegeld für die Betreuung körperlich und geistig behinderter Pflegekinder Erziehungsgeld gem. BAT IV b erhalten.2. Danach bedarf es nach der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ab 1996 für die Berücksichtigung eines Kindes als Pflegekind der Prüfung des Einzelfalles, ob die den Pflegeeltern entstandenen - und grds. nur in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen der Pflegeeltern zu berücksichtigenden - Unterhaltskosten die Aufwandserstattungen mit der Folge überschreiten, dass die Pflegeeltern zumindest 20 v. H. - und damit einen nicht unwesentlichen Teil - der gesamten (angemessen) Unterhaltskosten des Pflegekindes tragen.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 ;

Gründe: