BFH - Urteil vom 25.02.2003
VIII R 63/01
Normen:
EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 ;

Kindergeld; Pflegekinder

BFH, Urteil vom 25.02.2003 - Aktenzeichen VIII R 63/01

DRsp Nr. 2004/370

Kindergeld; Pflegekinder

Nach der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ab 1996 bedarf es für die Berücksichtigung eines Kindes als Pflegekind der Prüfung des Einzelfalls, ob die den Pflegeeltern entstandenen - und grds. nur in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen der Pflegeeltern zu berücksichtigenden - Unterhaltskosten (einschl. der Kosten für die Betreuung, Ausbildung und Erziehung) die Aufwandserstattungen (z. B. Pflegegeld) mit der Folge überschreiten, dass die Pflegeeltern zumindest 20 v. H. - und damit einen nicht unwesentlichen Teil - der gesamten (angemessenen) Unterhaltskosten des Pflegekindes tragen.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 ;