BFH - Urteil vom 29.01.2003
VIII R 77/99
Normen:
EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1294

Kindergeld; Pflegekinder; sog. Familiennest

BFH, Urteil vom 29.01.2003 - Aktenzeichen VIII R 77/99

DRsp Nr. 2003/10488

Kindergeld; Pflegekinder; sog. Familiennest

1. Auch wenn Pflegekinder in einem sog. Familiennest untergebracht sind, gelten die Grundsätze des Senats-Urt. v. 29.1.2003 - VIII R 712/00 (BStBl II 2003, 469).2. Danach bedarf es nach der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ab 1996 für die Berücksichtigung eines Kindes als Pflegekind der Prüfung des Einzelfalles, ob die den Pflegeeltern entstandenen - und grds. nur in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen der Pflegeeltern zu berücksichtigenden - Unterhaltskosten die Aufwandserstattungen mit der Folge überschreiten, dass die Pflegeeltern zumindest 20 v. H. - und damit einen nicht unwesentlichen Teil - der gesamten (angemessen) Unterhaltskosten des Pflegekindes tragen.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 ;

Gründe: