BFH - Urteil vom 27.10.2004
VIII R 104/01
Normen:
BKKG § 4 § 8 Abs. 1 ; EStG § 65 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 341
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 26.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 4418/01

Kindergeld: Vergleichbarkeit einer in den USA gezahlten Kinderrente mit dem Kinderzuschuss aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung

BFH, Urteil vom 27.10.2004 - Aktenzeichen VIII R 104/01

DRsp Nr. 2005/124

Kindergeld: Vergleichbarkeit einer in den USA gezahlten Kinderrente mit dem Kinderzuschuss aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung

Die in den USA von der Sozialversicherung gezahlte Kinderrente (child-benefit) ist eine dem Kinderzuschuss aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Leistung. Die Vergleichbarkeit der Leistungen ist auch gegeben, wenn das deutsche Kindergeld höher ist als die ausländische Leistung. Der Ausschluss der Zahlung von Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen einem im Ausland gewährten Kinderzuschuss (§ 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und dem Kindergeld nach den §§ 62 ff EStG ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.

Normenkette:

BKKG § 4 § 8 Abs. 1 ; EStG § 65 ;

Gründe: