BFH - Urteil vom 01.07.2003
VIII R 80/00
Normen:
AO § 37 Abs. 2 ; EStG § 31 S. 3 §§ 64 70 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 23

Kindergeld, Weiterleitung

BFH, Urteil vom 01.07.2003 - Aktenzeichen VIII R 80/00

DRsp Nr. 2003/13926

Kindergeld, Weiterleitung

1. Im sog. Weiterleitungsverfahren ist es nicht Aufgabe der Familienkasse, Unterhaltsvereinbarungen bzw. -zahlungen zwischen verschiedenen Kindergeldberechtigten (Ehegatten) zu berücksichtigen und zivilrechtlich zu überprüfen.2. Die Weiterleitung schließt die Rückforderung von Kindergeld nicht von Gesetzes wegen aus, sondern kann von der Familienkasse aus Vereinfachungsgründen als Erfüllung des Rückforderungsanspruchs im verkürzten Zahlungswege berücksichtigt werden.3. Die Gericht dürfen Verwaltungsanweisungen nicht selbst auslegen, sondern nur darauf überprüfen, ob die Auslegung durch die Behörde möglich ist.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2 ; EStG § 31 S. 3 §§ 64 70 Abs. 2 ;

Gründe: