FG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.01.2008
4 K 83/07
Normen:
EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 63 Abs. 1 S. 3 ; AO § 8 ; BGB § 1754 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 693

Kindergeld; Wohnsitz eines im Ausland adoptierten Kindes

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.2008 - Aktenzeichen 4 K 83/07

DRsp Nr. 2008/5351

Kindergeld; Wohnsitz eines im Ausland adoptierten Kindes

Ein im Ausland adoptiertes Kind hat seit der Inobhutnahme durch die Adoptiveltern einen inländischen Wohnsitz, selbst wenn sich die Eltern und das Kind noch einige Zeit nach der Inobhutnahme unfreiwillig im Ausland aufhalten müssen.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 63 Abs. 1 S. 3 ; AO § 8 ; BGB § 1754 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger (Kl) für die Zeit von August 2005 bis Januar 2006 einen Anspruch auf Kindergeld hat.