Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) und ihr seit März 1996 von ihr geschiedener Ehemann X haben drei Kinder. Mitte des Jahres 1995 kam es zwischen der Klägerin und X zu einem Streit, der dazu führte, dass X im September 1995 die Tochter M (geboren 1992) und den Sohn S (geboren 1994) in die Türkei entführte. Die beiden Kinder kehrten im November 1997 zur Klägerin nach Deutschland zurück.
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