Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) und ihr seit Oktober 1997 von ihr getrennt lebender Ehemann, ein gebürtiger Pakistani, haben drei Kinder, die 1979, 1982 und 1985 geboren sind. Der Beklagte und Revisionskläger (Beklagter) überwies für die Zeit von August 1997 bis Januar 1998 auf ein gemeinsam von den Eheleuten angegebenes Konto 3 240 DM Kindergeld.
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