OLG Celle - Beschluss vom 27.02.2006
17 UF 130/05
Normen:
HaagKiEntführÜbk Art. 5 Art. 13 Art. 15 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2006, 275
Vorinstanzen:
AG Celle, - Vorinstanzaktenzeichen 42 F 42007/05

Kindesentführung, Haager Übereinkommen

OLG Celle, Beschluss vom 27.02.2006 - Aktenzeichen 17 UF 130/05

DRsp Nr. 2006/21288

Kindesentführung, Haager Übereinkommen

»Zu den Voraussetzungen der Rückführung eines Kleinkindes nach dem Haager Übereinkommen über zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung, wenn der entführende Elternteil, der das Kind bislang allein betreut hat, im Ursprungsland von Strafverfolgung bedroht ist.«

Normenkette:

HaagKiEntführÜbk Art. 5 Art. 13 Art. 15 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Verfahrensbeteiligten streiten darüber, ob die Antragsgegnerin (nachfolgend Kindesmutter) nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (nachfolgend HKiEntÜ) verpflichtet ist, ihre Tochter ... in die USA zurückzuführen.

Die Kindesmutter und der Antragsteller hatten 2003/2004 in ..., USA eine geschlechtliche Beziehung. Die Kindesmutter war mit ihrem Ehemann, der als Pilot bei der Bundeswehr nach Amerika versetzt worden war, von Deutschland nach ... gegangen. Dort hatte sie während einer Ehekrise den Antragsteller kennen gelernt.

Im Dezember 2003 ging der Ehemann der Kindesmutter nach Deutschland zurück. Die damals schwangere Kindesmutter blieb in ..., USA und lebte kurze Zeit mit dem Antragsteller in einer Wohngemeinschaft. Von dort aus zog sie Anfang 2004 in ein eigenes Haus. Die geschlechtliche Beziehung zwischen der Kindesmutter und dem Antragsteller zerbrach im Februar 2004.