Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart-Bad Cannstatt vom 07.10.2022 (
zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
3.Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um die Berechtigung zur Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen für ihr gemeinsames Kind.
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