Die Beschwerde der Beteiligten J... W... gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kelheim - Abteilung für Familiensachen - vom 18.7.2018 wird als unzulässig verworfen.
2.Die Beschwerde des Annehmenden S. W. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kelheim - Abteilung für Familiensachen - vom 18.7.2018 wird zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beschwerdeführer.
4.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
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