Der Antrag der Kindesmutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
2.Dem Kindsvater wird zur Rechtsverteidigung im Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin I bewilligt.
3.Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht -Eschweiler vom 11.10.2018 -
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweis binnen drei Wochen ab Zugang des Beschlusses.
I.
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