A.
Das vorliegende Verfahren betrifft die Frage, in welcher Weise Art. 3 Abs. 2 GG auf die Verteilung der Unterhaltspflicht zwischen Vater und Mutter eines unehelichen Kindes einwirkt, wenn das Kind aus Gründen, die in seiner Person liegen, in einer Anstalt oder einem Heim untergebracht ist.
I.
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