I.
Die Parteien streiten um die Zahlung von Unterhalt für Kranken- und Pflegeversicherung und zudem in der 1. Instanz um die Abänderung von Unterhaltsverpflichtungen aus Jugendamtsurkunden.
Wegen des Sachverhalts wird gemäß § 540 Abs. 1 Ziffer 1 ZPO zunächst auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.
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