SchlHOLG - Urteil vom 15.02.2006
15 UF 134/05
Normen:
BGB § 1613 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NJW 2006, 1601
Vorinstanzen:
AG Kiel, vom 06.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 53 F 104/05

Kosten für Schulaufenthalt in den USA als unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf

SchlHOLG, Urteil vom 15.02.2006 - Aktenzeichen 15 UF 134/05

DRsp Nr. 2006/26482

Kosten für Schulaufenthalt in den USA als unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf

»Bei den Kosten für einen USA-Aufenthalt einer Schülerin in der Jahrgangsstufe 11 handelt es sich um einen nicht notwendigen Sonderbedarf, dessen Finanzierung trotz Sinnhaftigkeit des Aufenthalts bei normalen Einkommensverhältnissen nicht verlangt werden kann.«

Normenkette:

BGB § 1613 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Der Beklagte war in erster Ehe mit Frau C. Z. verheiratet. Diese Ehe ist durch das Urteil des Amtsgerichts Kiel vom 24.01.1993 (Az.: 53 F 9/93) geschieden worden. Aus dieser Ehe sind die beiden Töchter A. Z. , geboren am 14.11.1986, - die Klägerin dieses Verfahrens - und B. Z. , geboren am 25.07.1990, hervorgegangen. Die Klägerin besucht das Gymnasium K. . Während des Schuljahres 2004/2005 hat sie über iSt Internationale Sprach- und Studienreisen GmbH an einem offiziellen Exchange Visitor Program in den USA teilgenommen. Die Klägerin verlangt vom Beklagten die Kosten für den Aufenthalt in den USA.