Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 22.4.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 27.3.2013 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.591,43 EUR festgesetzt.
I.
Durch Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 5.3.2013 ist der Antragsgegner verpflichtet worden, die Antragstellerin teilweise bezüglich einer Zahlungsverpflichtung aus einem Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 25.9.2012 freizustellen. Die Kosten des Verfahrens sind dem Antragsgegner auferlegt worden. Der Gegenstandswert ist auf 6.528,00 EUR festgesetzt worden.
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