Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 22. August 2011 wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Wert von 1000 € zu tragen.
Der Antragstellerin wird Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin B### bewilligt. Sie hat keine Raten zu leisten.
Die zulässige Beschwerde des Antragsgegner hat in der Sache keinen Erfolg.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|