Die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 19. August 2011 wird zurückgewiesen.
Die Mutter hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Wert von 1.500 € zu tragen.
Nachdem die Mutter ihr gegen die Entscheidung in der Hauptsache gerichtetes Rechtsmittel zurückgenommen hat, ist vom Senat nur noch über das gegen die Kostenentscheidung des Amtsgerichts gerichtete Beschwerde zu entscheiden. Dieses Rechtsmittel ist unbegründet.
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