Dem Antragsgegner wird gegen die Versäumung der Frist zum Einlegen der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Detmold vom 13.5.2015 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Verfahrenswert von 1.351,55 € zu tragen.
Die nach Wiedereinsetzung zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.
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