OLG Hamm - Beschluss vom 06.07.2015
14 WF 123/15
Normen:
ZPO § 93;
Fundstellen:
FuR 2016, 119
Vorinstanzen:
AG Detmold, vom 13.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 33 F 35/15

Kostenentscheidung nach Anerkenntnis im Unterhaltsprozess

OLG Hamm, Beschluss vom 06.07.2015 - Aktenzeichen 14 WF 123/15

DRsp Nr. 2015/13401

Kostenentscheidung nach Anerkenntnis im Unterhaltsprozess

Hat der Antragsgegner im Unterhaltsprozess vorgerichtlich erklärt,

Tenor

Dem Antragsgegner wird gegen die Versäumung der Frist zum Einlegen der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Detmold vom 13.5.2015 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Verfahrenswert von 1.351,55 € zu tragen.

Normenkette:

ZPO § 93;

Gründe

Die nach Wiedereinsetzung zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.