Auf die Beschwerde des Vaters wird der Beschluss des Amtsgerichts München vom 16.04.2021 in Ziff. 2 aufgehoben und neu gefasst wie folgt:
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
2.Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.400,00 € festgesetzt.
I.
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