Der angefochtene Beschluss wird teilweise abgeändert.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden ebenfalls gegeneinander aufgehoben.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000 € festgesetzt.
Der Beklagten wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin Q aus N ratenfreie Prozesskostenhilfe zur Abwehr der sofortigen Beschwerde bewilligt.
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