Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bielefeld vom 05. September 2008 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3000,00 €.
I.
Die Parteien, die am 05.05.2005 geheiratet haben und seit dem 14.07.2007 getrennt leben, streiten um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihren am 31.01.2005 geborenen Sohn O.
Der am 14.08.1967 geborene Antragsgegner ist Verwaltungsfachangestellter im C in C2 mit Arbeitszeiten von 7.00 Uhr bis 15.30/16.30 Uhr. Er hat die Möglichkeit, zu Hause zu arbeiten. Die am 09.10.1967 geborene Antragstellerin ist gelernte Bürokauffrau. Sie hat bis zur Geburt des Sohnes bei der E Bank als Marketingassistentin gearbeitet. Seitdem ist sie Hausfrau und Mutter.
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