I.
Die Parteien streiten - im Rahmen des Scheidungsverbundverfahrens - um Zugewinnausgleich.
Am 20.7.1990 schlossen die Parteien die Ehe und lebten bis zur Trennung und dem Auszug der Klägerin am 25.1.1998 mit ihrem Sohn T (geboren am 15.10.1983) in einer Dachgeschosswohnung im Haus der Eltern des Beklagten.
Die Klägerin ist von Beruf Köchin und Kellnerin. Sie lebt seit der Trennung mit ihrem neuen Lebensgefährten Herrn R. zusammen und betreut derzeit ihr weiteres Kind J., geboren am 11.5.2002.
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