Der 1958 geborene Antragsteller und die 1960 geborene Antragsgegnerin waren seit April 1978 miteinander verheiratet. Ein im selben Jahr geborener Sohn ist 1995 verstorben. Seit Oktober 1994 leben die Parteien getrennt. Im Februar 1998 gebar die Antragsgegnerin eine Tochter. Der Antragsteller gilt als Vater des Kindes, dessen tatsächliche Abstammung vom Lebensgefährten der Mutter jedoch unstreitig ist. Mit diesem lebt die Antragstellerin seit Juli 1999 in einer gemeinsamen Wohnung in nichtehelicher Lebensgemeinschaft.
Die Antragsgegnerin ist gelernte Verkäuferin. Sie hat in diesem Beruf in den Jahren 1979/1980 für 18 Monate gearbeitet. Seitdem ist sie keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgegangen. Ihre in der Ehezeit bis zur Zustellung des Scheidungsantrags erworbenen Rentenanwartschaften belaufen sich auf 127,37 Euro.
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