Leistungsfähigkeit einer unterhaltspflichtigen, wiederverheirateten Mutter
OLG Koblenz, Urteil vom 06.08.2003 - Aktenzeichen 9 UF 187/03
DRsp Nr. 2004/19792
Leistungsfähigkeit einer unterhaltspflichtigen, wiederverheirateten Mutter
Eine unterhaltspflichtige, wiederverheiratete Mutter muß Einkünfte aus einem möglichen Nebenverdienst in voller Höhe für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes verwenden, weil ihr eigener Bedarf durch das von ihrem Ehemann erzielte Familieneinkommen gedeckt ist.