OLG Koblenz - Urteil vom 06.08.2003
9 UF 187/03
Normen:
BGB § 1601 § 1603 Abs. 2 S. 1 § 1360 § 1360a ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 300

Leistungsfähigkeit einer unterhaltspflichtigen, wiederverheirateten Mutter

OLG Koblenz, Urteil vom 06.08.2003 - Aktenzeichen 9 UF 187/03

DRsp Nr. 2004/19792

Leistungsfähigkeit einer unterhaltspflichtigen, wiederverheirateten Mutter

Eine unterhaltspflichtige, wiederverheiratete Mutter muß Einkünfte aus einem möglichen Nebenverdienst in voller Höhe für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes verwenden, weil ihr eigener Bedarf durch das von ihrem Ehemann erzielte Familieneinkommen gedeckt ist.

Normenkette:

BGB § 1601 § 1603 Abs. 2 S. 1 § 1360 § 1360a ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 300