Die Beschwerde des Antragstellers gegen den am 14.05.2012 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dorsten wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird angeordnet.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.689,10 € festgesetzt.
I.
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