Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Westerburg vom 18.11.2013 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.Auf Antrag des Antragstellers wird die Urkunde des Kreisjugendamtes ..., Urkundenregisternummer 194/2011 vom 26.07.2011 dahin abgeändert, dass der Antragsteller an den Antragsgegner für die Zeit vom 01.04.2012 bis 31.12.2012 Kindesunterhalt in Höhe von monatlich 134,36 € zu zahlen hat.
2.Der weitergehende Antrag wird abgewiesen.
3.Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
4.Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 93 %, der Antragsgegner zu 7 %.
5.
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