LG Dortmund - Urteil vom 25.05.1994
17 S 347/93
Normen:
BGB § 1603 ; ZPO § 323 ;
Fundstellen:
DAVorm 1995, 527

LG Dortmund - Urteil vom 25.05.1994 (17 S 347/93) - DRsp Nr. 1995/6492

LG Dortmund, Urteil vom 25.05.1994 - Aktenzeichen 17 S 347/93

DRsp Nr. 1995/6492

Für die Zulässigkeit einer Abänderungsklage kommt es nicht auf den Sachvortrag des jetzigen Abänderungsklägers in dem Vorprozeß, sondern darauf an, welche Feststellungen das Gericht zu seiner Leistungsfähigkeit in diesem Prozeß getroffen hat (vgl. BGH IVb ZR 95/88 - vom 15.11.1989, NJW - RR 1990, 194 = FamRZ 1990, 280 Zieht ein selbständiger Unternehmer aus seinem Unternehmen Privatentnahmen, so können diese nicht ohne weiteres Einkommen gleichgesetzt werden, zumindest sind ihnen die geleisteten Einlagen gegenüberzustellen. Privatentnahmen stellen allerdings ein Hilfsmittel zur Feststellung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens dar. Die Grenzen dieses Hilfsmittels sind insbesondere in den Fällen zu beachten, in denen der selbständige Unterhaltsverpflichtete in seinen Geschäftsbilanzen Verluste ausweist.