LG Erfurt - Beschluß vom 15.12.1998 (7 T 193/98) - DRsp Nr. 2000/1465
LG Erfurt, Beschluß vom 15.12.1998 - Aktenzeichen 7 T 193/98
DRsp Nr. 2000/1465
Haften die Erben des Vermögens des Betreuten für den zu den Nachlaßverbindlichkeiten gehörenden Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers, bedarf es einer Einbeziehung der Erben als unmittelbar Betroffene des Vergütungsanspruches in das Verfahren zur Feststellung der Betreuervergütung.