LG Essen - Beschluß vom 12.03.1993 (7 T 148/93) - DRsp Nr. 1994/14500
LG Essen, Beschluß vom 12.03.1993 - Aktenzeichen 7 T 148/93
DRsp Nr. 1994/14500
Die - nicht ständige - Fixierung eines Kindes mit einem Segofix - Gurt ist eine unterbringungsähnliche Maßnahme und bedarf, da § 1631bBGB unterbringungsähnliche Maßnahmen nicht regelt, keiner Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht. Anders als § 1906 Abs. 4BGB enthält § 1631bBGB keine Regelung über unterbringungsähnliche Maßnahmen. Da § 70 Abs. 1 Nr. 2FGG ausdrücklich nur die Genehmigung einer Maßnahme nach § 1906 Abs. 4BGB, also unterbringungsähnliche Maßnahmen bzgl. Volljähriger nennt, sind die unterbringungsähnlichen Maßnahmen der Sorgeberechtigten bzgl. minderjähriger Kinder von der Genehmigungspflicht und dem Verfahren nach den §§ 70 ff FGG nicht umfaßt.
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