LG Kleve - Beschluß vom 15.04.1999 (4 T 140/99) - DRsp Nr. 2000/1472
LG Kleve, Beschluß vom 15.04.1999 - Aktenzeichen 4 T 140/99
DRsp Nr. 2000/1472
Der Betreuer, der um eine Vergütung für Betreuertätigkeit aus der Landeskasse nachsucht, hat die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen, insbesondere auch eventuelle Unterhaltsansprüche, als objektive Bewilligungsvoraussetzungen mit eigenen Angaben in dem beizufügenden Antrag darzulegen.