LG Koblenz - Beschluß vom 27.06.1997 (2 T 368/97) - DRsp Nr. 1998/16843
LG Koblenz, Beschluß vom 27.06.1997 - Aktenzeichen 2 T 368/97
DRsp Nr. 1998/16843
Der im Unterbringungsverfahren als Verfahrenspfleger beigeordnete Rechtsanwalt ist ein Pfleger eigener Art, auf den § 1915BGB Anwendung findet. Seine Vergütung und sein Auslagenersatzanspruch richten sich nach Zeitaufwand berechnet nach §§ 1835, 1836BGB und nicht nach der BRAGO.