LG Saarbrücken - Beschluß vom 02.03.1998 (5 T 19/98) - DRsp Nr. 1998/16858
LG Saarbrücken, Beschluß vom 02.03.1998 - Aktenzeichen 5 T 19/98
DRsp Nr. 1998/16858
In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes wird ein Stundensatz für einen Rechtsanwalt als Betreuer eines vermögenden Betreuten in Höhe von 200 DM einschließlich der Mehrwertsteuer als angemessen zuerkannt.