Mandatssituation 4.1: Grundfall Kindesunterhalt Mandatssituation 4.2: Auskunft Mandatssituation 4.3: Einstweilige Anordnung Kindesunterhalt Mandatssituation 4.4: Mehrbedarf beim Kindesunterhalt Mandatssituation 4.5: Kindesunterhalt beim Wechselmodell Mandatssituation 4.6: Unterhalt des volljährigen Kindes Mandatssituation 4.7: Trennungsunterhalt (mit Wohnwert) Mandatssituation 4.7a: Trennungsunterhalt (Naturalunterhalt) Mandatssituation 4.8: Nachehelicher Unterhalt Mandatssituation 4.9: Dreiteilung beim Ehegattenunterhalt Mandatssituation 4.10: Unterhalt der nicht verheirateten Mutter Mandatssituation 4.11: Gutverdienender Single: "Mutti wird allmählich gebrechlich" - Die vorsorgende Beratung hinsichtlich Elternunterhalt Mandatssituation 4.12: Familienvater: "Das Sozialamt will Elternunterhalt" - Berechnung von Elternunterhalt unter Berücksichtigung mehrerer Unterhaltsberechtigter Mandatssituation 4.13: Trotz Gutverdiener-Ehemann und Vermögen: keine Elternunterhaltspflicht Mandatssituation 4.14: Kein Elternunterhalt trotz hohen Vermögens Mandatssituation 4.15: Mehrere erwachsene Kinder: "Ich sehe nicht ein, für die anderen mitzubezahlen" - Die Geschwisterhaftung beim Elternunterhalt Mandatssituation 4.16: Das vernachlässigte Kind: "Vati hat sich nie um mich gekümmert" - Verwirkung von Elternunterhalt wegen unbilliger Härte Mandatssituation 4.17: Vorweg geerbt: "Geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen" - Rückforderung von Schenkung wegen Verarmung Mandatssituation 4.18: Anruf aus dem Altenheim: "Mein Geld geht zur Neige, bitte verklagen Sie meinen Sohn" - Elternunterhaltsforderung aus Sicht des Berechtigten

Mandatssituation 4.3: Einstweilige Anordnung Kindesunterhalt

Autor: Dimmler

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster

Sabine Bach und Ludger Brucker haben sich getrennt. Die gemeinsamen Kinder Louis und Lotte leben bei Sabine. Ludger zahlt keinen Kindesunterhalt. Auf Nachfrage kann Sabine nur sehr unpräzise Angaben zu Ludgers Einkommen machen („Hm, ich weiß nicht … vielleicht so 2.000 € … oder vielleicht 2.500 € ... Weihnachtsgeld? Hm, ich glaube schon … Urlaubsgeld? Weiß ich nicht …“). Sie meint allerdings zu wissen, dass es keine Schulden gibt; ob eine zusätzliche Altersvorsorge betrieben wird, weiß sie nicht.

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Wie präzise sind die Kenntnisse der Mandantin über das Einkommen des Gegners? Kann zumindest abgeschätzt werden, ob möglicherweise ein Mangelfall vorliegt?

Die vorliegende Mandatssituation ist auf den Fall zugeschnitten, dass die Mandantin wenig Informationen liefern kann. Deshalb erübrigt sich in diesen Fällen das Abarbeiten einer umfangreichen Checkliste. Das hier vorgeschlagene Vorgehen (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung über den Mindestunterhalt) bringt gerade u.a. den Vorteil mit sich, dass über die allgemeinen Daten hinaus keine besonderen Informationen erforderlich sind.

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1. Problem: Keine Kenntnis über die Höhe des Einkommens des Pflichtigen

Unterhalt lässt sich nicht beziffern