Autor: Dimmler |
Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren
Dankwart Decker und Zarah Fuchs sind getrenntlebende Eheleute. Sie haben zwei gemeinsame Kinder: Lars-Hendrik (8) und Agnes-Sophie (5). Lars-Hendrik lebt bei Dankwart und Zarah im paritätischen Wechselmodell, Agnes-Sophie lebt noch überwiegend bei Zarah.
Dankwart verdient 2.500 Euro (bereinigt vor 10 %), Zarah verdient 2.700 Euro (bereinigt vor 10 %). Für Agnes-Sophie fallen Mehrbedarfskosten i.H.v. 200 Euro an. Zarah erhält das Kindergeld für beide Kinder. Die Eheleute sind sich einig, dass jeder Elternteil für den Elementarunterhalt von Lars-Hendrik aufkommt.
Zarah möchte wissen, welcher Kindesunterhalt Agnes-Sophie zusteht und wie es mit dem Mehrbedarf für Agnes-Sophie aussieht. Weiterhin will sie wissen, ob Dankwart tatsächlich Trennungsunterhalt von ihr verlangen kann.
Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren
Besteht bereits eine außergerichtliche (ggf. nicht titulierte) Vereinbarung über den Trennungsunterhalt? | |
Ist der Unterhaltspflichtige evtl. weiteren Kindern oder anderen Personen gegenüber unterhaltspflichtig? | |
Wie exakt kennt die Mandantin das Einkommen des Unterhaltspflichtigen/Unterhaltsberechtigten? Verfügt sie über Belege? Sind Sonderzahlungen und Einkommensteuererstattungen berücksichtigt? | |
In welchem Umfang steht das evtl. von der Mandantin genannte Einkommen dem allgemeinen Lebensbedarf tatsächlich zur Verfügung? Insbesondere:
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