Mandatssituation 4.1: Grundfall Kindesunterhalt Mandatssituation 4.2: Auskunft Mandatssituation 4.3: Einstweilige Anordnung Kindesunterhalt Mandatssituation 4.4: Mehrbedarf beim Kindesunterhalt Mandatssituation 4.5: Kindesunterhalt beim Wechselmodell Mandatssituation 4.6: Unterhalt des volljährigen Kindes Mandatssituation 4.7: Trennungsunterhalt (mit Wohnwert) Mandatssituation 4.7a: Trennungsunterhalt (Naturalunterhalt) Mandatssituation 4.8: Nachehelicher Unterhalt Mandatssituation 4.9: Dreiteilung beim Ehegattenunterhalt Mandatssituation 4.10: Unterhalt der nicht verheirateten Mutter Mandatssituation 4.11: Gutverdienender Single: "Mutti wird allmählich gebrechlich" - Die vorsorgende Beratung hinsichtlich Elternunterhalt Mandatssituation 4.12: Familienvater: "Das Sozialamt will Elternunterhalt" - Berechnung von Elternunterhalt unter Berücksichtigung mehrerer Unterhaltsberechtigter Mandatssituation 4.13: Trotz Gutverdiener-Ehemann und Vermögen: keine Elternunterhaltspflicht Mandatssituation 4.14: Kein Elternunterhalt trotz hohen Vermögens Mandatssituation 4.15: Mehrere erwachsene Kinder: "Ich sehe nicht ein, für die anderen mitzubezahlen" - Die Geschwisterhaftung beim Elternunterhalt Mandatssituation 4.16: Das vernachlässigte Kind: "Vati hat sich nie um mich gekümmert" - Verwirkung von Elternunterhalt wegen unbilliger Härte Mandatssituation 4.17: Vorweg geerbt: "Geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen" - Rückforderung von Schenkung wegen Verarmung Mandatssituation 4.18: Anruf aus dem Altenheim: "Mein Geld geht zur Neige, bitte verklagen Sie meinen Sohn" - Elternunterhaltsforderung aus Sicht des Berechtigten

Mandatssituation 4.7a: Trennungsunterhalt (Naturalunterhalt)

Autor: Dimmler

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Dankwart Decker und Zarah Fuchs sind getrenntlebende Eheleute. Sie haben zwei gemeinsame Kinder: Lars-Hendrik (8) und Agnes-Sophie (5). Lars-Hendrik lebt bei Dankwart und Zarah im paritätischen Wechselmodell, Agnes-Sophie lebt noch überwiegend bei Zarah.

Dankwart verdient 2.500 € (bereinigt vor 10 %), Zarah verdient 2.700 € (bereinigt vor 10 %). Für Agnes-Sophie fallen Mehrbedarfskosten i.H.v. 200 € an. Zarah erhält das Kindergeld für beide Kinder. Die Eheleute sind sich einig, dass jeder Elternteil für den Elementarunterhalt von Lars-Hendrik aufkommt.

Zarah möchte wissen, welcher Kindesunterhalt Agnes-Sophie zusteht und wie es mit dem Mehrbedarf für Agnes-Sophie aussieht. Weiterhin will sie wissen, ob Dankwart tatsächlich Trennungsunterhalt von ihr verlangen kann.

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Besteht bereits eine außergerichtliche (ggf. nicht titulierte) Vereinbarung über den Trennungsunterhalt?

Ist der Unterhaltspflichtige evtl. weiteren Kindern oder anderen Personen gegenüber unterhaltspflichtig?

Wie exakt kennt die Mandantin das Einkommen des Unterhaltspflichtigen/Unterhaltsberechtigten? Verfügt sie über Belege? Sind Sonderzahlungen und Einkommensteuererstattungen berücksichtigt?

In welchem Umfang steht das evtl. von der Mandantin genannte Einkommen dem allgemeinen Lebensbedarf tatsächlich zur Verfügung? Insbesondere:

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