Mandatssituation 4.1: Grundfall Kindesunterhalt Mandatssituation 4.2: Auskunft Mandatssituation 4.3: Einstweilige Anordnung Kindesunterhalt Mandatssituation 4.4: Mehrbedarf beim Kindesunterhalt Mandatssituation 4.5: Kindesunterhalt beim Wechselmodell Mandatssituation 4.6: Unterhalt des volljährigen Kindes Mandatssituation 4.7: Trennungsunterhalt (mit Wohnwert) Mandatssituation 4.7a: Trennungsunterhalt (Naturalunterhalt) Mandatssituation 4.8: Nachehelicher Unterhalt Mandatssituation 4.9: Dreiteilung beim Ehegattenunterhalt Mandatssituation 4.10: Unterhalt der nicht verheirateten Mutter Mandatssituation 4.11: Gutverdienender Single: "Mutti wird allmählich gebrechlich" - Die vorsorgende Beratung hinsichtlich Elternunterhalt Mandatssituation 4.12: Familienvater: "Das Sozialamt will Elternunterhalt" - Berechnung von Elternunterhalt unter Berücksichtigung mehrerer Unterhaltsberechtigter Mandatssituation 4.13: Trotz Gutverdiener-Ehemann und Vermögen: keine Elternunterhaltspflicht Mandatssituation 4.14: Kein Elternunterhalt trotz hohen Vermögens Mandatssituation 4.15: Mehrere erwachsene Kinder: "Ich sehe nicht ein, für die anderen mitzubezahlen" - Die Geschwisterhaftung beim Elternunterhalt Mandatssituation 4.16: Das vernachlässigte Kind: "Vati hat sich nie um mich gekümmert" - Verwirkung von Elternunterhalt wegen unbilliger Härte Mandatssituation 4.17: Vorweg geerbt: "Geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen" - Rückforderung von Schenkung wegen Verarmung Mandatssituation 4.18: Anruf aus dem Altenheim: "Mein Geld geht zur Neige, bitte verklagen Sie meinen Sohn" - Elternunterhaltsforderung aus Sicht des Berechtigten

Mandatssituation 4.7: Trennungsunterhalt (mit Wohnwert)

Autor: Dimmler

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Dankwart Decker und Zarah Fuchs sind verheiratet. Sie haben zwei gemeinsame Kinder: Lars-Hendrik (6) und Agnes-Sophie (2). Dankwart ist Geschäftsführer; er verdient 5.000 € netto monatlich. Zarah ist in Teilzeit berufstätig und verdient 1.200 € netto. Sie erhält das Kindergeld.

Dankwart und Zarah haben sich getrennt.

Dankwart und Zarah sind je hälftige Eigentümer eines bis zur Trennung bewohnten Hauses; Dankwart wohnt nach der Trennung weiterhin im Haus (Wohnwert 800 €), Zarah ist mit den Kindern in eine Mietwohnung umgezogen.

Zarah möchte wissen, wie viel Unterhalt ihr selbst (neben dem unstreitigen Unterhalt für die Kinder) zusteht.

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Praxistipp

Auch für den Unterhalt in der Zeit des Getrenntlebens gilt (wie für alle anderen Unterhaltsarten auch): Lesen Sie unbedingt die für den betreffenden OLG-Bezirk gültigen Unterhaltsrechtlichen Leitlinien, insbesondere dann, wenn Sie mit einem Unterhaltsfall in einem für Sie „fremden“ OLG-Bezirk tätig sind.

Folgende Informationen sollten Sie im Erstgespräch einholen:

Besteht bereits eine außergerichtliche (ggf. nicht titulierte) Vereinbarung über den Trennungsunterhalt?

Ist der Unterhaltspflichtige evtl. weiteren Kindern oder anderen Personen gegenüber unterhaltspflichtig?